Umweltverträglichkeit
Wo im grossen Stil gebaut und umgestaltet wird, braucht es eine Prognose zu den erwarteten Konsequenzen für die Umwelt. Wo sind Massnahmen zum Schutz des Bodens, der Vegetation oder zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmeinwirkung notwendig? Mit welchem Bauablauf können die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden?
Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) legt fest, für welche Vorhaben und mit welchem massgeblichen Verfahren eine UV-Untersuchung durchzuführen ist. Die Prüfung wird von jener Behörde durchgeführt, welche im Rahmen eines Bewilligungs-, Genehmigungs- oder Konzessionsverfahrens über das Projekt entscheidet. Die Grundlage für die Prüfung bildet der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB).
Grundsätzlich erarbeiten wir für alle Anlagetypen gemäss Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung die entsprechenden Umweltverträglichkeitsberichte (UVB). Dazu gehören unter anderem Verkehrsanlagen (Schiene und Strasse), Wasserbauten, Kraftwerke, Ver-/Entsorgungs- und Energieanlagen, Einkaufszentren, Freizeitanlagen, Industriebauten usw.